Wohngeld berechnen

Deine Wohnsituation

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Hilfe
Dazu zählen in der Regel Bruttomiete, Wasserverbrauch und Kosten für die Müllbeseitigung. Nicht aber Heizkosten, Warmwasser, Energie, Stellplatz oder weitere Servicepauschalen (z.B. für Pflege- und Betreuungsleistungen).
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Hierzu zählen neben dir auch:

  • Ehepartnerinnen, Lebenspartnerinnen oder Eltern (auch Stief-, Pflege- oder Schwiegereltern)
  • Kinder (auch Pflege und Adoptivkinder). Wenn du ein Kind zu mindestens 1/3 betreust, zählt es bei dir als Haushaltsmitglied.
  • Partner mit denen du bereits mindestens 1 Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebst oder ihr über euer Einkommen/ Vermögen gemeinsam verfügt
  • Personen, mit denen du Angehörige betreust/ pflegst
  • Bei verstorbenen Haushaltsmitglieder, wird die verstorbene Person für 12 Monate nach dem Todesmonat nicht herausgerechnet, außer die Wohnung wurde danach aufgegeben, die Zahl der Haushaltsmitglieder hat sich danach wieder auf den ursprünglichen Stand erhöht oder die Person wäre wegen des Bezugs anderer Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen gewesen.

Dazu gehören:

  • Bürgergeld oder Leistungen für Auszubildende nach SGB II
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Wichtiger Hinweis:
Das Vermögen der 1 zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder darf nicht 60.000 Euro übersteigen.

Einkommen

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  • 1. Haushaltsmitglied

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    Das Einkommen ist als Bruttobetrag (also mit Steuern und Sozialversicherung) anzugeben. Dazu gehört:

    • Gehälter/ Löhne oder Einkommen aus selbstständiger Arbeit
    • Renten (Alters-, Witwen-, Waisen- oder Erwerbsminderungsrente)
    • Versorgungsbezüge (Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld)
    • Steuerfreie Abfindungen oder Erstattungen
    • Ausländische Einkünfte
    • Unterhaltshilfen und Beihilfen zum Lebensunterhalt
    • Nicht aber etwa Kindergeld, Elterngeld (bis 300 €), Pflegegeld sowie Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung eines Teils der Wohnung.

Zusätzliche Angaben

Optional - macht deine Berechnung noch genauer

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Familiensituation

Unterhaltszahlungen im Monat

Nutzung der Wohnfläche

%

Dazu zählen in der Regel:

  • gewerblich oder beruflich genutzte Fläche
  • ist einem Nicht-Haushaltsmitglied (entgeltlich oder unentgeltlich) überlassene Fläche (z.B. Untermiete)
  • durch öffentliche Mittel (Wohnkostenentlastung, Wohnraumförderungsgesetz etc.) oder Zweckvermögen geförderte Fläche
  • durch eine nach Aufenthaltsgesetz verpflichteten Person gedeckte Fläche

Ergebnis

Wichtiger Hinweis
Die Miete muss größer als 0 Euro sein.