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Dein Haushalt
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Einkommen
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Abzugs- und Freibeträge
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Miete und Nutzung
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Ergebnis
Wie viele Mitglieder hat dein Haushalt insgesamt (inklusive dir)?*
*
Hilfe
Hierzu zählen neben dir auch:
• Ehepartnerinnen, Lebenspartnerinnen oder Eltern (auch Stief-, Pflege- oder Schwiegereltern)
• Kinder (auch Pflege und Adoptivkinder). Wenn du ein Kind zu mindestens 1/3 betreust, zählt es bei dir als Haushaltsmitglied.
• Partner mit denen du bereits mindestens 1 Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebst oder ihr über euer Einkommen/ Vermögen gemeinsam verfügt
• Personen, mit denen du Angehörige betreust/ pflegst
Bei verstorbenen Haushaltsmitglieder, wird die verstorbene Person für 12 Monate nach dem Todesmonat nicht herausgerechnet, außer die Wohnung wurde danach aufgegeben, die Zahl der Haushaltsmitglieder hat sich danach wieder auf den ursprünglichen Stand erhöht oder die Person wäre wegen des Bezugs anderer Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen gewesen.
Wie viele sind von Wohngeld ausgeschlossen, da sie bereits andere Leistungen erhalten?
*
Dazu gehören:
• Bürgergeld oder Leistungen für Auszubildende nach SGB II
• Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
• Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
• Übergangs- oder Verletztengeld
• Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
• Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Deine Postleitzahl
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Einkommen der Haushaltsmitglieder
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1. Haushaltsmitglied
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Monatliches Bruttoeinkommen des Haushaltsmitglieds in €
*
€
Bitte gib den monatlichen Bruttobetrag an.
Hilfe
Das Einkommen ist als Bruttobetrag (also mit Steuern und Sozialversicherung) anzugeben. Dazu gehört:
• Gehälter/ Löhne oder Einkommen aus selbstständiger Arbeit
• Renten (Alters-, Witwen-, Waisen- oder Erwerbsminderungsrente)
• Versorgungsbezüge (Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld)
• Steuerfreie Abfindungen oder Erstattungen
• Ausländische Einkünfte
• Unterhaltshilfen und Beihilfen zum Lebensunterhalt
Nicht aber etwa Kindergeld, Elterngeld (bis 300 €), Pflegegeld sowie Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung eines Teils der Wohnung.
Wie oft wird das Einkommen gezahlt?
*
Wählen Sie eine Option
Monatlich
Wöchentlich
Jährlich
Fällt darauf Steuer an?
Fallen (Pflicht-) Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an?
Fallen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung an?
Ist die Person ein Kind eines anderen Haushaltsmitglieds, unter 25 Jahre alt und arbeitet?
Ist die Person Rentner*in und hat mind. 33 Jahre in die Rentenversicherung gezahlt (Grundrentenzeit?)
Ist die Person schwerbehindert?
War die Person Opfer nationalsozialistischer Verfolgung?
Ist eine Hauhshaltsmitglied alleinerziehend und lebt mit mind. einem minderjährigen Kind zusammen?
*
Ja
Nein
Unterhaltszahlungen an Haushaltsmitglieder, die wegen eine Berufsausbildung auswärts wohnen oder von den Eltern getrennt betreut werden (pro Monat).
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€
Unterhaltszahlungen an geschiedene oder getrennt lebende Partner*innen, die keine Haushaltsmitglieder sind (pro Monat).
*
€
Unterhaltstahlungen für sonstige Personen, die keine Haushaltsmitglieder sind (pro Monat).
*
€
Wie hoch ist die monatliche (Bruttokalt-) Miete?
*
€
Hilfe
Dazu zählen in der Regel Bruttomiete, Wasserverbrauch, Kosten für die Müllbeseitigung. Nicht aber Heizkosten, Warmwasser, Energie, Stellplatz oder weitere Servicepauschalen (zB für Pflege- und Betreuungsleistungen)
Wie viel Prozent der Mietfläche wird nicht von euch zum wohnen genutzt?:
*
Dazu zählen in der Regel:
gewerblich oder beruflich genutzte Fläche,
ist einem Nicht-Haushaltsmitglied (entgeltlich oder unentgeltlich) überlassene Fläche (zB Untermiete),
durch öffentliche Mittel (Wohnkostenentlastung, Wohnraumförderungsgesetz etc.) oder Zweckvermögen geförderte Fläche oder
durch eine nach Aufenthaltsgesetz verpflichteten Person gedeckte Fläche
Bitte fülle zuerst alle erforderlichen Felder aus.
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