Wohngeldrechner

HilfeHierzu zählen neben dir auch:

• Ehepartnerinnen, Lebenspartnerinnen oder Eltern (auch Stief-, Pflege- oder Schwiegereltern)
• Kinder (auch Pflege und Adoptivkinder). Wenn du ein Kind zu mindestens 1/3 betreust, zählt es bei dir als Haushaltsmitglied.
• Partner mit denen du bereits mindestens 1 Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebst oder ihr über euer Einkommen/ Vermögen gemeinsam verfügt
• Personen, mit denen du Angehörige betreust/ pflegst

Bei verstorbenen Haushaltsmitglieder, wird die verstorbene Person für 12 Monate nach dem Todesmonat nicht herausgerechnet, außer die Wohnung wurde danach aufgegeben, die Zahl der Haushaltsmitglieder hat sich danach wieder auf den ursprünglichen Stand erhöht oder die Person wäre wegen des Bezugs anderer Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen gewesen.

Dazu gehören:

  • • Bürgergeld oder Leistungen für Auszubildende nach SGB II
  • • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
  • • Übergangs- oder Verletztengeld
  • • Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
  • • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
  • 1. Haushaltsmitglied

    Bitte gib den monatlichen Bruttobetrag an.
    Hilfe Das Einkommen ist als Bruttobetrag (also mit Steuern und Sozialversicherung) anzugeben. Dazu gehört:
    • Gehälter/ Löhne oder Einkommen aus selbstständiger Arbeit
    • Renten (Alters-, Witwen-, Waisen- oder Erwerbsminderungsrente)
    • Versorgungsbezüge (Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld)
    • Steuerfreie Abfindungen oder Erstattungen
    • Ausländische Einkünfte
    • Unterhaltshilfen und Beihilfen zum Lebensunterhalt
    Nicht aber etwa Kindergeld, Elterngeld (bis 300 €), Pflegegeld sowie Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung eines Teils der Wohnung.
Hilfe Dazu zählen in der Regel Bruttomiete, Wasserverbrauch, Kosten für die Müllbeseitigung. Nicht aber Heizkosten, Warmwasser, Energie, Stellplatz oder weitere Servicepauschalen (zB für Pflege- und Betreuungsleistungen)

Dazu zählen in der Regel:

  • gewerblich oder beruflich genutzte Fläche,
  • ist einem Nicht-Haushaltsmitglied (entgeltlich oder unentgeltlich) überlassene Fläche (zB Untermiete),
  • durch öffentliche Mittel (Wohnkostenentlastung, Wohnraumförderungsgesetz etc.) oder Zweckvermögen geförderte Fläche oder
  • durch eine nach Aufenthaltsgesetz verpflichteten Person gedeckte Fläche

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