Hierzu zählen neben dir auch:
- Ehepartnerinnen, Lebenspartnerinnen oder Eltern (auch Stief-, Pflege- oder Schwiegereltern)
- Kinder (auch Pflege und Adoptivkinder). Wenn du ein Kind zu mindestens 1/3 betreust, zählt es bei dir als Haushaltsmitglied.
- Partner mit denen du bereits mindestens 1 Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebst oder ihr über euer Einkommen/ Vermögen gemeinsam verfügt
- Personen, mit denen du Angehörige betreust/ pflegst
- Bei verstorbenen Haushaltsmitglieder, wird die verstorbene Person für 12 Monate nach dem Todesmonat nicht herausgerechnet, außer die Wohnung wurde danach aufgegeben, die Zahl der Haushaltsmitglieder hat sich danach wieder auf den ursprünglichen Stand erhöht oder die Person wäre wegen des Bezugs anderer Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen gewesen.