Zu deinem Haushalt gehören auch:
- Ehe-Partner und Lebens-Partner.
Und Eltern.
Auch Stief-Eltern, Pflege-Eltern und Schwieger-Eltern
- Kinder.
Auch Pflege-Kinder und Adoptiv-Kinder.
Betreust du ein Kind mindestens ein Drittel der Zeit?
Dann gehört es zu deinem Haushalt
- Ein Partner oder eine Partnerin.
Ihr wohnt mindestens 1 Jahr zusammen.
Oder ihr habt ein gemeinsames Kind.
Oder ihr nutzt euer Geld gemeinsam
- Menschen, mit denen du zusammen Angehörige pflegst
- Ist ein Haushalts-Mitglied gestorben?
Dann zählt die Person noch 12 Monate mit.
Die 12 Monate beginnen nach dem Monat vom Tod.
Es gibt aber 3 Ausnahmen.
Dann zählt die Person nicht mehr mit:
Ihr habt die Wohnung aufgegeben.
Oder es wohnen wieder so viele Menschen bei euch wie vorher.
Oder die Person hat andere Hilfen vom Staat bekommen.
Dann gibt es für die Person kein Wohn-Geld.