Wohn-Geld-Rechner

So wohnst du

Schritt 1 von 3
Hilfe
Du bist Mieter oder Mieterin?
Dann zählen diese Kosten zur Miete dazu:
Wasser und Abwasser.
Und die Kosten für den Müll.
Diese Kosten zählen nicht dazu:
Heizung, warmes Wasser und Strom.
Auch ein Park-Platz zählt nicht dazu.
Und keine Pauschale für Pflege oder Betreuung.

Dir gehört die Wohnung?
Du bist also Eigentümer oder Eigentümerin?
Dann zählen diese Kosten dazu:
Deine Zahlungen für den Kredit.
Also Zinsen und Tilgung.
Kosten für Bürgschaften.
Kosten für Versicherungen zum Kredit.
Und die Verwaltungs-Kosten.
Hilfe

Zu deinem Haushalt gehören auch:

  • Ehe-Partner und Lebens-Partner. Und Eltern. Auch Stief-Eltern, Pflege-Eltern und Schwieger-Eltern
  • Kinder. Auch Pflege-Kinder und Adoptiv-Kinder. Betreust du ein Kind mindestens ein Drittel der Zeit? Dann gehört es zu deinem Haushalt
  • Ein Partner oder eine Partnerin. Ihr wohnt mindestens 1 Jahr zusammen. Oder ihr habt ein gemeinsames Kind. Oder ihr nutzt euer Geld gemeinsam
  • Menschen, mit denen du zusammen Angehörige pflegst
  • Ist ein Haushalts-Mitglied gestorben? Dann zählt die Person noch 12 Monate mit. Die 12 Monate beginnen nach dem Monat vom Tod. Es gibt aber 3 Ausnahmen. Dann zählt die Person nicht mehr mit: Ihr habt die Wohnung aufgegeben. Oder es wohnen wieder so viele Menschen bei euch wie vorher. Oder die Person hat andere Hilfen vom Staat bekommen. Dann gibt es für die Person kein Wohn-Geld.

Dazu gehören:

  • Grund-Sicherung. Oder Geld für Menschen in der Ausbildung nach dem Sozial-Gesetz-Buch 2
  • Grund-Sicherung im Alter. Oder bei Erwerbs-Minderung
  • Hilfe zum Lebens-Unterhalt nach dem Sozial-Gesetz-Buch 12
  • Geld nach dem Asylbewerber-Leistungs-Gesetz
  • Hilfe für Kinder und Jugendliche nach dem Sozial-Gesetz-Buch 8
  • Zusätzliche Hilfe zum Lebens-Unterhalt nach dem Bundes-Versorgungs-Gesetz
  • Verletzten-Geld so hoch wie die Grund-Sicherung
Wichtiger Hinweis:
So viele Haushalts-Mitglieder zählen für das Wohn-Geld: 1 Zusammen dürfen diese Menschen höchstens 60.000 Euro Vermögen haben. Vermögen ist zum Beispiel Geld auf der Bank.

Dein Einkommen

Schritt 2 von 3
  • 1. Haushalts-Mitglied

    Hilfe

    Schreibe das Geld vor den Abzügen. Also mit Steuern und mit Sozial-Versicherung. Dazu gehört:

    • Gehalt und Lohn. Und Geld aus selbstständiger Arbeit
    • Renten. Zum Beispiel die Alters-Rente. Oder eine Rente nach dem Tod vom Ehe-Partner. Oder eine Rente wegen Erwerbs-Minderung
    • Geld vom Staat im Ruhestand. Zum Beispiel für frühere Beamte
    • Abfindungen und Erstattungen ohne Steuer
    • Geld aus einem anderen Land
    • Hilfen zum Unterhalt und zum Leben
    • Diese Sachen zählen nicht dazu: Kinder-Geld. Eltern-Geld bis 300 Euro. Pflege-Geld. Und Geld aus der Vermietung von einem Teil der Wohnung.

Weitere Angaben

Du musst das nicht ausfüllen. Aber dann rechnen wir noch genauer.

Schritt 3 von 3

Deine Familie

Unterhalt im Monat

So nutzt du die Wohnung

Prozent

Dazu gehören meistens:

  • Fläche für die Arbeit oder für ein Geschäft
  • Fläche für eine Person, die nicht zum Haushalt gehört. Zum Beispiel bei Unter-Miete. Das gilt mit Miete und ohne Miete
  • Fläche mit Förderung vom Staat
  • Fläche, die eine Person nach dem Aufenthalts-Gesetz bezahlt

Ergebnis

Wichtiger Hinweis
Die Miete muss größer als 0 Euro sein.